Obszar klienta
DATY OPODATKOWANIA
DATY OPODATKOWANIA
Styczeń
Terminy płatności
15.1.
VAT za listopad 2023 r.
Podatki od wynagrodzeń (L, DB, DZ, ÖGK, skarb miasta/gmina) za grudzień 2023 r.
Terminy płatności i inne
Od 1.1.
Comiesięczne składanie informacji podsumowującej, z wyjątkiem kwartalnego obowiązku sprawozdawczego
Do 15.1.
Płatność podatku od pracodawcy za 2023 r. dla pracowników marginalnych
Luty
Terminy płatności
15.2.
VAT za grudzień 2023 r. lub 4. kwartał
Podatek od wynagrodzeń za styczeń
Zaliczka na podatek dochodowy 1. kwartał
Zaliczka na podatek dochodowy od osób prawnych za 1. kwartał
29.2.
Obowiązkowe ubezpieczenie SVS
Terminy i inne
Do 1.2.
Obowiązek zgłaszania niektórych opłat 2023 (E18) w formie papierowej
Do 15.2.
Późniejsze rozliczenie i zapłata podatku od wynagrodzeń w ramach 13. listy płac w celu przypisania podatku do 2023 r.
Do 15.2.
Utworzenie i weryfikacja rocznego paragonu za 2023 r. (na kasę fiskalną)
29.2.
Transmisja rocznego odcinka wypłaty za pośrednictwem ELDA
29.2.
Powiadomienie o zapisie dotyczącym czasu ciężkiej pracy
29.2.
Obowiązek zgłaszania płatności zgodnie z § 109a i b EStG z poprzedniego roku (elektroniczna transmisja danych do urzędu skarbowego)
Marzec
Terminy płatności
15.3.
Podatek VAT za styczeń
Podatki od wynagrodzeń za luty
Terminy i inne
31.3.
Podatek miejski i deklaracja składkowa pracodawcy 2023 w urzędzie miasta/gminy
Kwiecień
Terminy płatności
15.4.
Podatek VAT za luty
Podatki od wynagrodzeń za marzec
Terminy i sprawy różne
30.4.
Złożenie deklaracji podatkowych za 2023 r. (podatek dochodowy, VAT, podatek dochodowy od osób prawnych) w formie papierowej i ustalenie dochodu zgodnie z § 188 BAO
Maj
Terminy płatności
15.5.
VAT za marzec lub 1 kwartał
Podatek od wynagrodzeń za kwiecień
Zaliczka na podatek za 2. kwartał
Zaliczka na podatek dochodowy od osób prawnych za 2. kwartał
31.5.
Obowiązkowe ubezpieczenie SVS
Czerwiec
Terminy
17.6.
Podatek VAT za kwiecień
Podatki od wynagrodzeń za maj
Terminy i sprawy różne
30.6.
Obowiązek złożenia deklaracji podatkowych za 2023 r. (podatek dochodowy, VAT, podatek dochodowy od osób prawnych) za pośrednictwem FinanzOnline
30.6.
Termin składania wniosków o zwrot zagranicznego podatku VAT 2023 z krajów spoza UE
Lipiec
Terminy płatności
15.7.
Podatek VAT za maj
Podatki od wynagrodzeń za czerwiec
Sierpień
Terminy
16.8.
VAT za czerwiec lub 2. kwartał
Podatki od wynagrodzeń za lipiec
Zaliczka na VAT za 3. kwartał
Zaliczka na podatek dochodowy od osób prawnych za 3. kwartał
31.8.
Obowiązkowe ubezpieczenie SVS
Wrzesień
Terminy
16.9.
Podatek VAT za lipiec
Podatki od wynagrodzeń za sierpień
Terminy i inne
Do 30.9.
Deklaracja podatkowa pracownika 2023 L 1 w formie papierowej lub za pośrednictwem FinanzOnline, jeśli co najmniej dwa wynagrodzenia podlegające opodatkowaniu podatkiem dochodowym są otrzymywane przynajmniej tymczasowo w tym samym czasie, w przeciwnym razie termin upływa 30 czerwca (za pośrednictwem FinanzOnline).
Do 30.9.
Obowiązek złożenia rocznego sprawozdania finansowego na dzień 31 grudnia 2023 r. dla (ukrytych) spółek kapitałowych
Do 30.9.
Termin składania wniosków o zwrot zagranicznego podatku VAT (UE) za rok podatkowy 2023
Do 30.9.
Wnioski o zmniejszenie zaliczek na podatek dochodowy i podatek dochodowy od osób prawnych za 2024 r.
Październik
Terminy
15.10.
VAT za sierpień
Podatki od wynagrodzeń za wrzesień
Terminy płatności i inne
od 1.10.
Rozpoczęcie naliczania odsetek za zaległą płatność ESt/KSt 2023
do 31.10.
Wniosek o wydanie zawiadomienia o zwolnieniu
Listopad
Terminy
15.11.
VAT za wrzesień lub 3 kwartał
Podatki od wynagrodzeń za październik
Zaliczka na podatek 4. kwartał
Zaliczka na podatek dochodowy od osób prawnych 4. kwartał
30.11.
Obowiązkowe ubezpieczenie SVS
Grudzień
Terminy zapadalności
16.12.
VAT za październik
Podatki od wynagrodzeń za listopad
Terminy płatności i inne
Do 31.12.
Pisemne powiadomienie ÖGK o zmianie metody płatności (między miesięczną a roczną) składek MVK dla osób zatrudnionych marginalnie
do 31.12.
Termin rozliczenia podatku pracowniczego za 2019 r. lub złożenia wniosku o zwrot nienależnie pobranego podatku od wynagrodzeń upływa w dniu
31.12.
Obowiązek powiadomienia o raportowaniu według krajów (formularz lub FinanzOnline) za standardowy rok obrotowy spółki dominującej najwyższego szczebla
Aktualności
NOWOŚCI PODATKOWE
MANAGEMENT-INFO
NOWOŚCI DLA NAJEMCÓW
Know-How
PORÓWNANIE STOSUNKU PRACY
Umowa o pracę - Pracownik freelancer - Umowa o dzieło i umowa o pracę
WYDATKI ZWIĄZANE Z PRACĄ
WSZYSTKIE OGŁOSZENIA
Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag
Dienstvertrag | Freier Dienstvertrag | Werkvertrag | |
Geschuldet wird | Arbeitsleistung, kein Erfolg | Arbeitsleistung, kein Erfolg | Ein bestimmter Erfolg (Werk) |
Vertragsdauer | Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt | Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt | Zielschuldverhältnis: nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis |
Anspruch auf Entgelt | für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit | für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit | nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes; Bezahlung nach Erfolg; |
Unternehmerisches Wagnis (Risiko für die Nützlichkeit der Leistung) | Trägt der Dienstgeber | Trägt der Dienstgeber | Trägt der Werkunternehmer |
Haftung | Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes | Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes | Für einen bestimmten Erfolg; Haftung nach allgemeinem Schadenersatzrecht; |
Ist Vertretung erlaubt? | nein; die Arbeitsleistung muss persönlich erbracht werden | Eine Vertretung ist möglich, die persönliche Arbeitsleistung muss aber die Regel sein | Ja, auch ohne Zustimmung des Werkbestellers |
Weisungen des Dienstgebers | den persönlichen (Verhalten, Organisation der Arbeit) und sachlichen Weisungen unterworfen | nur den sachlichen Weisungen unterworfen | nur den sachlichen Weisungen unterworfen |
Arbeitszeit, Arbeitsort | vom Dienstgeber geregelt; volle Einbindung in die betriebliche Organisation; | selbst zu bestimmen; fehlende Eingliederung in den Betrieb | selbst zu bestimmen |
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers | gegeben | gegeben | keine Fürsorgepflicht |
Betriebsmittel | keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel | keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel | eigene Betriebsmittel |
Rechnungsbestandteile
Damit die auf einer Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten.
Eingangsrechnung:
Rechnungen von Ihren Lieferanten.
Ausgangsrechnung:
Rechnungen an Ihre Kunden.
Die Ausfertigung der Rechnungen unterliegt bestimmten Formalerfordernissen. Nachfolgende Angaben sind beim Rechnungsempfänger Voraussetzung für den Vorsteuerabzug!
Eine Rechnung über 400 € inkl. USt. hat gemäß §11 UStG folgende Punkte zu beinhalten:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung
- bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 10.000,- übersteigt, ist die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz / Sitz hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt / eine Betriebsstätte hat UND der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
- Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung bzw. den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (beispielsweise Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt.
- das Entgelt für die Lieferung / die sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz; im Fall einer Steuerbefreiung hat die Rechnung einen Hinweis zu enthalten, dass für diese Lieferung / sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
- Den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag; Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag mit dem Durchschnittskurs umzurechnen, den der Bundesministers für Finanzen für den Zeitraum, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde, festgesetzt hat. Alternativ dazu darf auch der letzte, von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Umrechnungskurs verwendet werden. Weiters ist der Unternehmer berechtigt, die Umrechnung nach dem Tageskurs vorzunehmen, wenn die einzelnen Beträge durch Bankmitteilungen oder Kurszettel belegt werden. Steht der Betrag in Euro im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer nachvollziehbar anzugeben, welche Umrechnungsmethode angewendet wird. Der Vorsteuerabzug bemisst sich nach dem in Euro angegebenen oder jenem Betrag in Euro, der sich nach der ausgewiesenen Umrechnungsmethode ergibt.
- Das Ausstellungsdatum (bei Bargeschäften genügt der Hinweis „Lieferdatum=Rechnungsdatum”)
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- UID-Nummer des Unternehmers, sofern er im Inland Lieferungen / sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt, genügen folgende Angaben:
- Ausstellungsdatum
- Name und Anschrift des liefernden / leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände / Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung / der sonstigen Leistung / Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
- Entgelt und der Steuerbetrag
- Steuersatz
Weiters ist darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen, die Sie als Unternehmer erhalten, ebenfalls diese Rechnungsmerkmale enthalten. Nur dann berechtigen sie zu einem Vorsteuerabzug.
Fehlerhafte Rechnungen bzw. Rechnungen, die den USt-Vorschriften nicht entsprechen, müssen vom Lieferanten korrigiert werden.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen für die private Lebensführung (ebenso wie die Sonderausgaben). Sie müssen
- außergewöhnlich sein,
- zwangsläufig erwachsen
- und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
Außergewöhnlichkeit
Die Art der Belastung ist höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst.
Zwangsläufigkeit
Ein Aufwand erwächst zwangsläufig, wenn sich eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger ihm aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Ein Aufwand beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Die Höhe des Selbstbehalts ist nach den Einkommens- und den Familienverhältnissen abgestuft. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz grundsätzlich auf das Einkommen angewendet.
höchstens 7.300 Euro 6 Prozent
mehr als 7.300 Euro 8 Prozent
mehr als 14.600 Euro 10 Prozent
mehr als 36.400 Euro 12 Prozent
Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 Prozent, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, sowie für jedes Kind, für das für mehr als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Weiters vermindert sich der Selbstbehalt, wenn die Einkünfte Ihres (Ehe-)Partners weniger als 6.000 Euro im Jahr betragen, Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragener Partner sind und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt leben.
Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung errechnet.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes sind mit einem Pauschalbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes – im Umkreis von 80 km – keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.
Der Pauschalbetrag beträgt 110 Euro pro angefangenem Monat der Berufsausbildung. Höhere tatsächliche Kosten, z.B. Fahrtkosten oder Schulgeld, können nicht geltend gemacht werden. Bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen stellt bereits der Besuch eines mehr als 25 km vom Wohnort entfernten Internats eine auswärtige Berufsausbildung dar (gilt auch für Berufsschulen), wenn es keine näher gelegene Ausbildungsstätte gibt.
Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
Darunter fallen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden. Abzugsfähig sind die Kosten der Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln (Katastrophenfonds) gedeckt sind.
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist:
Krankheitskosten:
Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente, Aufwendungen für Heilbehelfe, Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung, Kosten für Sehbehelfe, Entbindungskosten, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital.
Kurkosten:
Kurkosten sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist
Kosten für ein Alters- oder P?egeheim oder für die häusliche Betreuung:
Die Kosten für die Unterbringung in einem P?egeheim sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie auf Grund von Krankheit, P?ege- oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit entstehen. Dies gilt auch für die P?egestation in einem selbstgewählten privaten Alters- oder P?egeheim sowie für die Betreuung im Privathaushalt.
Begräbniskosten:
nicht gedeckte Kosten (z.B. Sterbeversicherung, Nachlass) eines Begräbnisses stellen bis max. 10.000 Euro eine außergewöhnliche Belastung dar.
Für detaillierte Auskünfte betreffend Außergewöhnliche Belastungen kontaktieren Sie uns bitte!
Sonderausgaben
„Topfsonderausgaben” bis 2020
Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, können noch bis 2020 geltend gemacht werden:
- Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen
- Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung
- Beiträge zu Pensionskassen
Bestimmte Renten und dauernde Lasten
Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer von einem ungewissen Ereignis, vor allem dem Tod einer Person abhängt.
Sonstige dauernde Lasten sind rentenähnliche, von einem gewissen Unsicherheitsmoment abhängige Leistungsverpflichtungen, die während eines längeren Zeitraumes, mindestens aber zehn Jahre bestehen und deren Zeitdauer nicht absolut fixiert ist.
Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten
Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung sind ohne Höchstbetragsbeschränkung in vollem Ausmaß (keine Viertelung) und ohne Kürzung um den Pauschalbetrag abzugsfähig.
Kirchenbeiträge
Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis höchstens 400 Euro jährlich abgesetzt werden. Sie sind neben den Topfsonderausgaben absetzbar und werden auch nicht um das Sonderausgabenpauschale gekürzt. Sie können diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Pensionsversicherungsträger (Ihrer pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen.
Kirchenbeiträge die Sie ab dem Jahr 2017 leisten, werden der Finanzverwaltung von der empfangenden Organisation direkt elektronisch übermittelt. Sie brauchen diese daher nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Für die Übermittlung müssen Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum bekanntgeben.
Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, wenn sie nicht bereits als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt wurden.
Spenden
Eine Steuerbegünstigung besteht für Spenden an Forschungs- und Lehreinrichtungen. Folgende begünstigte Spendenempfänger sind im Gesetz konkret aufgezählt:
- Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste
- Forschungsförderungsfonds
- Österreichische Akademie der Wissenschaften
- Österreichische Nationalbibliothek, Diplomatische Akademie, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische Geschichtsforschung
- Bundesdenkmalamt und bestimmte Museen
- Dachverbände zur Förderung des Behindertensports
- Internationale Anti-Korruptions-Akademie
- Einrichtungen, die den in den oben angeführten Punkten vergleichbar sind und ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat haben, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Spende die österreichische Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur oder den österreichischen Behindertensport fördert
Weiters werden im Rahmen von Sonderausgaben Geldzuwendungen an begünstigte Körperschaften für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern sowie zur Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen steuerlich anerkannt.
Geldspenden an Organisationen für Umwelt-, Natur- und Artenschutz sowie behördlich genehmigte Tierheime sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Geldspenden an freiwillige Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände sind ebenfalls absetzbar.
Als Sonderausgaben begünstigt sind nur Geldspenden bzw. sind an die unmittelbar im Gesetz berücksichtigten Einrichtungen (z.B. Museen, Universitäten) auch Sachspenden absetzbar.
Spenden können nur im Ausmaß von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres abgesetzt werden.
Abzugsfähige Spenden die Sie ab dem Jahr 2017 leisten, werden der Finanzverwaltung von der empfangenden Organisation direkt elektronisch übermittelt. Sie brauchen diese daher nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Für die Übermittlung müssen Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum bekanntgeben.
Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen
Die Kosten für im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages geltend zu machende Personenversicherungen sind nur bis zum Jahr 2020 als Sonderausgaben absetzbar, und wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Versicherungsvertrag) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde.
Zu den Personenversicherungen zählen Versicherungsprämien und Beiträge zu einer freiwilligen:
- Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, wenn der Antrag vor dem 1. Jänner 2016 gestellt wurde
- Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente
- Lebensversicherung auf Ableben
- Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung (einschließlich Insassenunfallversicherung)
- Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse (Hinterbliebenenversorgung)
Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung
Diese Sonderausgaben sind nur dann abzugsfähig, wenn der der Zahlung zugrundliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurde oder mit dem Bau vor dem 1.1.2016 begonnen wurde. Die Abzugsfähigkeit dieser Topfsonderausgaben ist nur mehr bis zum Jahr 2020 möglich.
Beiträge zu Pensionskassen
Beiträge, die die ArbeitnehmerIn an eine inländische Pensionskasse oder ohne gesetzliche Verpflichtung an eine ausländische Pensionskasse leistet, sind innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages Sonderausgaben. Gleiches gilt für Prämien zu einer betrieblichen Kollektivversicherung sowie an eine dieser entsprechenden ausländische Einrichtung (§ 5 Z 4 Pensionskassengesetz). Die auf diese Beitrags- oder Prämienzahlungen entfallende Pension ist nur zu einem Viertel steuerp?ichtig. Die auf die Arbeitgeberbeiträge entfallende Pension ist hingegen voll steuerpflichtig.
Für detaillierte Auskünfte betreffend Sonderausgaben kontaktieren Sie uns bitte!